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Stand: [Datum einsetzen]
Anbieter der Leistungen ist bright color, [Anschrift] („Anbieter"). Diese
Bedingungen gelten für Webspace-Verträge, die über
panel.kundenberei.ch geschlossen werden.
Wo hier nichts anderes steht, gilt das Gesetz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
Der Anbieter stellt Speicherplatz, Datenübertragungsvolumen und die weiteren Leistungen des gewählten Tarifs bereit. Welche Grenzen dazugehören, steht auf der Tarifseite und in der Bestellbestätigung.
Für Wartung darf der Anbieter den Dienst unterbrechen. Planbare Arbeiten kündigt er mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail an und legt sie, soweit möglich, in die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Kurze Unterbrechungen dieser Art sind keine Schlechtleistung.
Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für ihre Leistung haftet er wie für eigene.
Der Vertrag läuft monatlich oder vierteljährlich, je nach Bestellung, und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum.
Die Kündigung erfolgt über den Kündigungsknopf im Panel, per E-Mail oder in Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem Betrag von mehr als einer Monatsgebühr länger als 30 Tage in Verzug ist oder wiederholt gegen Ziffer 5 verstösst.
Die Preise stehen auf der Tarifseite. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Gezahlt wird im Voraus für den jeweiligen Zeitraum, per PayPal oder per SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift kündigt der Anbieter den Einzug mit der Rechnung an; die Frist für diese Vorankündigung beträgt einen Tag.
Zahlt der Kunde nicht, darf der Anbieter den Zugang sperren, nachdem er ihn gemahnt und die Sperre mindestens sieben Tage vorher angekündigt hat. Während der Sperre bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Nach vollständiger Zahlung wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde in tatsächlicher Höhe.
Der Kunde
Wird ein Dienst des Kunden zur Gefahr für den Betrieb oder für Dritte — etwa durch Schadcode, Massenversand oder Überlast —, darf der Anbieter ihn ohne vorherige Ankündigung sperren. Er unterrichtet den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald die Ursache beseitigt ist.
Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen Inhalten oder Handlungen des Kunden in Anspruch, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat.
Der Anbieter haftet unbeschränkt
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemässen Sicherung des Kunden nötig gewesen wäre.
Der Anbieter darf Preise und diese Bedingungen ändern. Er kündigt jede Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an und weist dabei auf das Kündigungsrecht hin.
Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung ab dem genannten Zeitpunkt als angenommen.
Mit dem Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Die Daten des Kunden bleiben danach 30 Tage abrufbar; der Kunde kann sie in dieser Zeit herausverlangen. Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter sie vollständig.
Rechnungen und Buchungen bewahrt der Anbieter nach den steuerlichen Fristen auf; darauf hat die Löschung keinen Einfluss.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag [Ort].
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.